Jugendfreundlicher Verein

Die Verwaltung des Musikvereins Hörden hat Anfang 2017 in einer Sitzung einstimmig beschlossen, das wir uns zum Schutz unserer eigenen Jugend und der jugendlichen, die uns auf unseren Veranstaltungen besuchen, noch mehr als bisher für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol einsetzen werden.
Deshalb haben wir unter anderem die folgenden Regeln verpflichtend festgeschrieben.
Verpflichtende Regelungen:
1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren,
Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas nur für
Volljährige.
2. Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach
Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste
alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in
gleicher Menge und wird auch beworben.
4. Trainer/innen und Anleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem
verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in
Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die
Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Gewinn).
6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke
verantwortungsbewusst handeln.
7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen
die Jugendschutzbestimmungen.
8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen,
damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.
Für Veranstaltungen gilt:
1. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt.
Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
2. Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt,
was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die
Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
Eigene Regeln:
1. Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich
sichtbarer und entsprechend großer Hinweis (z.B. Plakat) zum Jugendschutz
angebracht.
2. Bei den Proben und Auftritten der Jugendkapelle unter 18 Jahren gibt es
grundsätzlich keinen Alkohol.
3. Im Probenraum steht immer kostenloses Mineralwasser zur freien Verfügung bereit.
4. Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen erfolgt auf einer sozialen und
wertschätzenden Basis.
5. Es wird besonders darauf geachtet, dass junge Besucher nicht selbst alkoholische
Getränke zur Veranstaltung mitbringen.

Der Musikverein erhielt zwischenzeitlich die Ernennung zum jugendfreundlichen Verein.