Instrumentalausbildung

Ab 7-9 Jahre besteht die Möglichkeit einer Instrumentalausbildung an der Musikschule über den Musikverein.

Hierbei gibt es im wesentlichen zwei Ausbildungsvarianten:

Ausbildung in einem Blasmusikinstrument (z. B. Klarinette, Horn) oder Schlagzeug: Beteiligung des Musikvereins an den Ausbildungskosten über den Vereinsnachlaß hinaus.
Ausbildung in einem anderen Instrument (z. B. Akkordeon, Klavier, Blockflöte): Weitergabe des Vereinsnachlasses an die Eltern, keine Beteiligung des Musikvereins an den Ausbildungskosten.

Leistungen des Musikvereins:

Bereitstellung eines funktionsfähigen Instrumentes
Übernahme der Reparaturkosten
Organisation des Unterrichts, nach Möglichkeit im Proberaum des Musikvereins in der Grundschule
Durchführung geselliger Veranstaltungen wie Hüttenwochende, Ausflüge, Weihnachtsfeiern etc.
Bezuschussung der monatlichen Ausbildungskosten

Leistungen der Eltern:

Aktive oder passive Mitgliedschaft eines Elterteils im Musikverein Hörden
Übernahme der verbleibenden Ausbildungskosten
Gebrauchsmittel für Instrumentenspiel, -erhaltung und- pflege (Klarinettenblätter, Fett, Trompetenöl, Putzlappen….)
Anschaffung der Notenschule(n)